Seit Januar 2023 ist Insektenpulver für die Herstellung von gewissen Lebensmitteln erlaubt, worunter auch Körnerbrote fallen. In unserem Brot wird aber kein Insektenpulver eingesetzt.

Ernährung

Am 3. Januar 2023 hat die Europäische Union das Inverkehrbringen von teil­weise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) genehmigt. Dies bedeutet, dass dieses Insektenpul­ver für die Herstellung gewisser Lebensmittel verwendet werden darf, die in der Schweiz verkauft werden. Darunter fallen unter anderem auch Körnerbrote.

Seit diesem Entscheid werden wir vermehrt darauf angesprochen, ob wir in unse­rem Brot Insekten verarbeiten. Die Antwort darauf lautet definitiv «NEIN». Unseres Erachtens haben Insekten nichts im Essen zu suchen, auch wenn sie als gute Nährstofflieferanten gelten. Unsere Brotrezepturen bleiben unverändert. Wir setzen wie gehabt auf wertvolle Zutaten und gönnen unseren Laiben viel Zeit zum Reifen – für einen natürlich-intensiven Geschmack, lange Haltbarkeit und gute Bekömmlichkeit. Erfahren Sie mehr über unsere lange Teigführung.